Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundepension Wustermark
§ 1. Die Hundepension Wustermark nimmt den/die Hund/e des Besitzers für einen
vereinbarten Zeitraum in Obhut.
Für diesen Zeitraum gewährleistet die
Hundepension eine artgerechte Haltung, Betreuung und Pflege des Hundes.
§ 2. Der Besitzer konnte die Hundepension vorab besichtigen und es hat
gegebenenfalls ein Probetag mit dem/den Hund/en stattgefunden.
Es bleibt der Hundepension vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene
Hund mit anderen Hunden verträglich ist und dadurch eine artgerechte Haltung für
alle Hunde gewährleistet ist.
§ 3. Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen
darstellt.
§ 4. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung
gegen Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Tollwut vorliegt.
Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben.
Eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer sollte bei Pensionsbeginn nicht länger als
drei Monate zurückliegen.
§ 5. Der Besitzer versichert, dass für den Hund eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer haftet für alle Schäden und
Verletzungen, an Tieren, Mensch und Gegenständen, die sein Hund verursacht.
§ 6. Der Besitzer macht klare Angaben über Sonderbehandlungen des Hundes.
Dies betrifft hauptsächlich die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
§ 7. Wenn der Besitzer nicht ausdrücklich angibt, welches Hundefutter der Hund
bekommen soll oder das eigene Futter mitbringt, ist es der Hundepension
Wustermark vorbehalten, dem Hund nach eigenem Ermessen artgerechtes Futter zu
geben.
§ 8. Der Besitzer erlaubt der Hundepension Wustermark ausdrücklich einen
Tierarzt zu konsultieren, wenn sie der Meinung ist, dass dies erforderlich sei.
Die entstandenen Kosten werden vom Besitzer getragen und sind bei Abholung des
Hundes zu begleichen.
§ 9. Der Besitzer wird durch die Hundepension umgehend benachrichtigt, wenn der
Hund physische, psychische, oder sonstige Probleme aufweist, die Maßnahmen
erfordern. Für solche Situationen muss die Erreichbarkeit des Besitzers, oder
einer anderen von ihm angegebenen Person gewährleistet sein.
§ 10. Die Hundepension Wustermark übernimmt keine Verantwortung für auftretende
Krankheiten, Verletzungen Entlaufen oder den Todesfall des Hundes.
§ 11. Dem Besitzer ist bekannt, dass die Hundepension Wustermark läufige
Hündinnen aufnimmt. Dies muss jedoch bei übergabe des Hundes angegeben werden.
Sollte dies verschwiegen oder missachtet werden, übernimmt die Hundepension
keine Haftung oder Kosten für Folgeschäden.
§ 12. Alle Hunde sind bei Betreten des Grundstücks der Hundepension Wustermark
grundsätzlich angeleint. Während der Unterbringung ihres Hundes wird auf Leinen,
Näpfe, Decken, Spielzeug oder andere persönliche Gegenstände verzichtet. Für die
artgerechte Unterbringung der Hunde wird seitens der Hundepension gesorgt.
Sollten eigene Decken, Körbe etc. mitgebracht werden, haftet die Hundepension
Wustermark jedoch nicht für die persönlichen Dinge.
§ 13. Der Besitzer verpflichtet sich den Hund an vorgegebenem Termin wieder
abzuholen.
abzuholen. Sollte der Hund, ohne Absprache, nicht wie vereinbart abgeholt
werden,
stelle ich die zusätzlichen Tage in Rechnung. Spätestens 10 Tage nach Ablauf des
vereinbarten Abholungstermins, geht der Hund in den Besitz der Hundepension
über. Es ist der Hundepension vorbehalten, den anvertrauten Hund danach weiter
zu vermitteln.
§ 14. Die angegebenen und vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Der Pensionspreis ist bei Bringen des Hundes zu entrichten.
§ 14a Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden
Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der
Hundepension Wustermark mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin
zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die
schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Wustermark zwischen 2
und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die
schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Wustermark zwischen 4
Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die
schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem
vereinbarten Abgabetermin zugeht.
e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der
Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die
Betreuung gegeben wird.
§ 15. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Beschädigung, etc.) müssen
vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden.
§ 16. Die Pension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu
klären und verlässt sich auf die Angaben des Besitzers, die im Vertrag gemacht
wurden und die Eintragungen im Impfausweis.
§ 17. Der Besitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines/seiner
Hunde/s vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 18. Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem
Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten
dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
§ 19. Die Hundepension wird berechtigt Bilder der betreuten Hunde anzufertigen.
Die Rechte an den Bildern die in der Hundepension von den betreuten Hunden
erstellt werden gehen an die Hundepension Wustermark über Die Hundepension
Wustermark wird ausdrücklich berechtigt diese Bilder zu Werbezwecken
ausschließlich für die Hundepension Wustermark zu benutzen. Der Hundebesitzer
hat das Recht dem zu wiedersprechen.
§ 20. Gerichtsstand ist Nauen
§ 21. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit
der übrigen Vertragsbestandteile.
Hundepension Wustermark
Stand der AGB Mai 2019